Mitchell Wahl von den Dresdner Eislöwen für zwei Spiele gesperrt
Ein nachträgliches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet
Gem. § 1 (1-3) ff. der Disziplinarordnung wurde gegen den Spieler Wahl, Mitchell ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 30.12.2023
• Videoaufzeichnung
• Stellungnahme der Dresdner Eislöwen
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Situation ereignet sich bei Spielzeit 23:52 hinter dem Tor des EV Landshut. Nach einer Auseinandersetzung mit mehreren Spielern liegt der Spieler des EV Landshut #24 Stowasser, Simon bauchliegend auf dem Eis. Der Spieler der Dresdner Eislöwen #3 Wahl, Mitchell crosscheckt den Spieler des EV Landshut #24 Stowasser, Simon mehrmals in den Rücken. Der Spieler des EV Landshut #24 Stowasser, Simon scheidet verletzt aus dem Spiel aus. Der Spieler der Dresdner Eislöwen #3 Wahl, Mitchell erhält eine Zwei-Minuten-Strafe gemäß DEL-Regel 59 Crosschecking.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 59 vorliegt. Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von zwei (2) Spielen, in
Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 59, den §§ 1, 4, 11, 16, 24 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
Zum Video: https://youtu.be/9Dkm_LyG3KU