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Neuregelung zu nachträglichen Ermittlungsverfahren
12.09.2023Bild: DEL2

Neuregelung zu nachträglichen Ermittlungsverfahren

DEL2 wird mit Start der Hauptrunde alle Spiele screenen und überprüfen

Zum Eishockeysport gehören Zweikämpfe, Emotionen und eine gewisse Härte. Doch nicht immer ist ein Check regelkonform und nicht immer kann er geahndet werden. Die Spielersicherheit steht an oberster Stelle, doch um eine umfassende Analyse aus Sicht von „Players Safety“ zu erhalten, bedarf es der Überwachung aller Spiele durch geeignetes Personal.

Dies wird es in der neuen Spielzeit auch in der Deutschen Eishockey Liga 2 (DEL2) geben. Die technischen Möglichkeiten sind bereits durch den Medienpartner SpradeTV und den Livestream-Aufzeichnungen gegeben. Hinzu kommt ein Analyse-Team. Die Personen – ehemalige Schiedsrichter und Spieler – haben ein sehr gutes Verständnis für das Regelwerk und ein geschultes Auge für gefährliche Situationen.

Vergehen, die eine Spieldauerdisziplinarstrafe im Spiel direkt nach sich zogen, muss das Team nicht bewerten, da hier automatisch ein Verfahren geführt wird. Alle kleinen, als auch große Strafen ohne Spieldauer sind als solche nochmals anzuschauen und zu bewerten. Darüber hinaus sind Szenen, in denen sich Spieler sichtbar verletzen oder die Schiedsrichter nicht bewertet haben, zu prüfen. Sollte es hier Auffälligkeiten geben, müssen diese der Liga am Folgetag bis 10 Uhr aufgezeigt werden.

Ein Gremium der Liga, bestehend aus drei Personen, beurteilt die durch die Analysten eingereichten „gefährlichen Aktionen“ oder die durch den „Schiedsrichter unangemessen bestraften“ Aktionen und trifft über einen Mehrheitsentscheid den Beschluss, ob diese an das DOPS (Department of Player Safety) weitergegeben werden. Über die Gremiumsmitglieder, als auch Einzelurteile der Gremiumsmitglieder, wird Verschwiegenheit bewahrt. Der Disziplinarausschuss der DEL (DOPS) prüft diese zusätzlichen Verfahren und bewertet wie bei den automatischen Verfahren auch, ob das Vergehen eine zusätzliche Bestrafung des Spielers in Form von Spielsperren nach sich ziehen muss. 

Die Clubs werden zudem weiterhin die Chance haben, nicht geahndete vermeintliche Vergehen selbst als nachträgliches Verfahren einzuleiten.

René Rudorisch, DEL2-Geschäftsführer: „In der Vergangenheit waren es ausschließlich die Clubs, die bei einem möglichen Vergehen eines Spielers während der Partie ein nachträgliches Verfahren einleiten konnten. Dies soll sich nun ändern, indem wir alle Spiele nachträglich screenen können und so Vergehen mit Matchstrafen-Charakter bestrafen können. Die Gesundheit unserer Spieler ist uns wichtig, weshalb wir es für wichtig erachten, dass auch wir von Seiten der Liga hier einen genaueren Blick auf unseren Spielbetrieb werfen.“

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