Geldstrafe für Todd Woodcroft
Gegen den Trainer der Kassel Huskies wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
Nach dem Meisterschaftsspiel Kassel gegen Rosenheim am 24.11.2024 wurde gemäß § 1 Disziplinarordnung ein Ermittlungsverfahren gegen den Lizenztrainer wegen unsportlichen
Verhaltens eingeleitet.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Zusatzmeldung vom 24.11.2024
• Stellungnahme des Lizenzclubs vom 26.11.2024
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Im Nachgang des o.g. Meisterschaftsspiels hat der Lizenztrainer mehrfach die Spieloffiziellen beschimpft. Der Lizenzclub gibt das Verhalten des Lizenztrainers in seiner Stellungnahme zu. Ein solches Verhalten kann von der Ligagesellschaft im Angesicht eines gewollten professionell respektvollen Umgangs zwischen Club- und Spieloffiziellen, sowie der Vorbildfunktion des Trainers für die Außendarstellung der Liga nicht geduldet werden. Im Hinblick auf die Kommunikation während des Spiels ergeht der Hinweis, dass eine respektvolle Kommunikation sicher möglich ist. Aber Diskussionen nach getroffenen Entscheidungen können nicht zielführend sein, sondern sind oft eine Form von „Gamesmanship". Fragen zu Schiedsrichterentscheidungen können nach dem Spiel von den Clubs über den Schiedsrichterbeauftragten der DEL2 eingebracht werden.
Mit dem o.g. Verhalten verstößt der Lizenztrainer gegen § 28 Abs. 2 lit. c) Disziplinarordnung. Die Geschäftsführung hält daher eine Geldstrafe für unsportliches Verhalten für angemessen. Die Geschäftsführung weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass ein liga- und clubschädigendes Verhalten der Lizenzspieler seitens der Ligagesellschaft nicht toleriert werden kann.
Diese Entscheidung beruht auf den §§ 6 Abs. 1 und 28 Abs. 2 lit. c) Disziplinarordnung.