Stephan Wilhelm: Unerlaubter Körperangriff
Zwei Spiele Sperre plus Geldstrafe
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein unerlaubter Körperangriff gemäß IIHF Regel 122 vorliegt.
Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von zwei Spielen in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.
Wie die Videobilder zeigen, checkt der Spieler Wilhelm als Backchecker seinen Gegenspieler Svoboda mit hoher Geschwindigkeit, als dieser hinter einem gegnerischen Spieler parallel zu Torlinie zum Tor zieht.
Da Wilhelm als Backchecker nicht von der defensiven Seite herkommt, muss Svoboda in dieser Situation nicht damit rechnen, mit so großer Wucht gecheckt zu werden.
Der Ausschuss kann den Ausführungen des SC Riessersees insoweit folgen, als dass Wilhelm eine Torchance verhindern wollte und zunächst in kompakter Körperhaltung auf die Scheibe gegangen ist.
Allerdings hatte Wilhelm trotz seines erklärbaren Laufweges die Kontrolle über die Situation hatte und hätte erkennen müssen, dass sich Svoboda in einer schutzlosen Position befindet.
Eine Torchance verhindern zu wollen, legitimiert nicht dazu andere Spieler zu gefährden und/oder zu verletzen.
Svoboda konnte das Spiel nicht beenden.
Wilhelm ist nicht vorbestraft.
Diese Entscheidung beruht auf den IIHF-Regeln 122 und 158, den §§ 1, 4, 11, 24 und 27 Disziplinarordnung der ESBG Eishockeybetriebsgesellschaft mbH sowie den §§ 5 und 7 Spieler-Lizenzvertrag.