
Filip Reisnecker vom EHC Freiburg für vier Spiele gesperrt
Spieler erhielt eine große plus Spieldauerdisziplinarstrafe
Gem. § 1 (3) Disziplinarordnung wurde gegen den Spieler Reisnecker, Filip ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 14.02.2025
• Videoaufzeichnung
• Zusatzmeldung der Schiedsrichter
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Situation ereignet sich bei Spielzeit 48:45 in der Ecke Strafbankseite im Drittel des EV Landshut. Bei einem Angriffsversuch des EHC Freiburg wird der Puck von einem Freiburger Spieler in die Ecke gespielt. Dieser verfolgt den Puck, wie auch die #25 Schwarz, Andreas des EV Landshut. Die #25 erreicht den Puck zuerst und spielt diese in Richtung hinter das Tor. Der Spieler mit der #15 des EHC Freiburg Reisnecker, Filip beobachtet die Situation läuft einen Bogen und nimmt Geschwindigkeit auf. Auf dem Video ist zu erkennen, dass der Spieler #15, ohne dem Puck Beachtung zu schenken, als 3. Mann in den Zweikampf skatet, aufspringt, sich dreht und seinen Gegenspieler #25 gegen den Kopf- und Nackenbereich checkt.
Die Schiedsrichter sprechen nach Video-Review eine 5+ Spieldauer-Disziplinarstrafe gemäß DEL-Regel 48 aus. Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 48 vorliegt.
• Der Spieler #15 Reisnecker, Filip unternahm keinen Versuch zur Scheibe zu gelangen oder diese zu verfolgen.
• Der Kopf- und Nackenbereich war der Haupttrefferpunkt des Checks.
• Der Spieler #15 nahm rücksichtslos eine schwere Verletzung des Gegners in Kauf.
• Erschwerend kommt hinzu, dass der Spieler #15 kurz vor dem Check aufspringt, beide Schlittschuhe verlassen die Eisfläche sich dreht, um mit der Schulter seinen Gegenspieler am Kopf zu treffen.
• Der Spieler #25 Schwarz, Andreas befand sich bereits im Zweikampf, war auf den Check nicht vorbereitet und befand sich in einer schutzlosen Position.
• Der Check wurde rücksichtslos und ohne anderen Zweck ausgeführt.
• Der Spieler #15 hätte die Situation anders lösen können, der Check wäre vermeidbar gewesen.
Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von vier (4) Spielen in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 48, den §§ 1, 4, 11, 16, 24 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
Zum Video: https://youtu.be/cYn1dB4Krkg