Kaufbeuren zu einer Geldstrafe verurteilt
Ermittlungsverfahren gegen Jacob Lagacé eingestellt
Nach Vorkommnissen beim Derby zwischen dem ESV Kaufbeuren und dem EV Landshut wurden Ermittlungsverfahren sowohl gegen den Club ESVK als auch gegen den Kaufbeurer Spieler Jacob Lagacé eingeleitet. Nach Ende des Meisterschaftsspiels wurde dem Lizenzspieler Lagacé aus der Fankurve des Lizenzclubs eine Fahne mit der Aufschrift „Landshut verrecke“ gereicht. Der Spieler ist sodann mit der Fahne auf dem Eis in die Fankurve des Lizenzclubs gefahren. Damit verstößt der ESVK gegen das Gebot der Fairness (vgl. § 25 Abs. 1 lit. j) Disziplinarordnung) und verunglimpft den Gastclub in menschenverachtender Weise (vgl. § 25 Abs. 1 lit. n) aa) Disziplinarordnung).
In seiner Stellungnahme gibt der Lizenzclub den Sachverhalt zu und führt an, dass er derartige Botschaften in keiner Weise toleriert. Ferner hat sich der Club öffentlich und direkt nach dem Spiel beim EV Landshut entschuldigt. Die Überprüfung von Fahnen oder Bannern am Einlass ins Stadion wurde jedoch gar nicht oder nicht ausreichend durchgeführt. Eine solche Fahne mit einer solchen Botschaft hätte gar nicht erst ins Stadion gelangen dürfen. Die Liga hält die Geldstrafe aufgrund der Schwere des Verstoßes sowie des in der Öffentlichkeit entstandenen Schadens für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf den §§ 6 Abs. 1 und 25 Abs. 1 lit. j), lit. n) aa) Disziplinarordnung sowie § 12 Abs. 4 lit. j), lit. n) aa) Club-Lizenzvertrag.
Verfahren gegen Lagace eingestellt:
Das Ermittlungsverfahren gegen Lagacé wurde hingegen eingestellt. Der Lizenzspieler spricht kein Deutsch und versteht die Botschaft dementsprechend nicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gerade Lizenzspieler als Repräsentanten des Sports Verantwortung für die öffentliche Wahrnehmung der Liga und der Clubs tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Transparente und Banner mit Botschaften schwenken.